peter h. bokel zahnarzt - behandlung

Keramische Verblendschalen („Veneers“) sind immer dann gefragt, wenn es um eine möglichst lang haltende und kosmetisch anspruchsvolle Behandlung von Schneidezähnen geht, die nicht komplett überkront werden müssen. Im Gegensatz zur Überkronung wird bei der Veneerbehandlung nur eine etwa 0,5 mm dünne Schicht vom Zahn abgeschliffen. Auf den so vorbehandelten Zahn wird dann das vollkeramische Veneer fest aufgeklebt. Eine spezielle Klebetechnik bewirkt eine besonders lange Haltbarkeit. Der große Vorteil gegenüber einer Krone ist die außerordentliche Schonung der Zahnsubstanz. Mit einem Veneer lässt sich nicht nur die Zahnästhetik


perfektionieren. Sondern es ist auch möglich, stark abgenutzte Zahnflächen (Schneidezahnkanten, Eckzahnspitzen oder Seitenzahnkauflächen) wieder aufzubauen. Da es sich häufig um eine kosmetisch motivierte Behandlung handelt, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen an den entstehenden Kosten.